Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wasserentnahme mit Pumpen aus Gewässern des Landkreises ab sofort untersagt

14. 07. 2023

Allgemeinverfügung des Landkreises zum Schutz der Oberflächengewässer erlassen/ Veröffentlichung online und im Amtsblatt Nr. 14 vom 19. Juli 2023

 

Aufgrund der Dürresituation in den vergangenen Jahren und der aktuellen Niederschlagssituation ist erneut eine flächendeckende Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern im Landkreis Elbe-Elster zu verzeichnen. Die Niedrigwasserampel (Informationsplattform Niedrigwasser Brandenburg | MLUK) zeigt seit einigen Tagen für die Schwarze Elster die Warnstufe Rot an, was für eine problematische Niedrigwassersituation steht.

Der natürliche Wasserhaushalt im Landkreis Elbe-Elster leidet weiterhin stark unter den Folgen der

Trockenheit der Vorjahre. Mit der Situation sind negative Auswirkungen, insbesondere auf den

Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers, verbunden.

In diesem Frühjahr entsprachen die Niederschläge bis April zwar fast dem langjährigen Mittel, so dass

sich die Grundwasserstände zeitweise annähernd normalisieren konnten. Mit dem jetzigen Ausbleiben

der Niederschläge, den ansteigenden Temperaturen und dementsprechend der Verdunstung, ist nun

aber wieder ein stetiges Absinken der Grundwasserspiegel zu verzeichnen. Die wenigen, meist lokalen

Niederschläge können zu keiner wirklichen Entspannung der Situation beitragen. In Verbindung mit den

hohen Temperaturen besteht die Gefahr von erheblichen Beeinträchtigungen des ökologischen

Zustandes der Gewässer.

Da die Wetterprognose weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt der Landkreis Elbe-Elster als untere Wasserbehörde per Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung Wasserentnahmen aus allen Oberflächengewässern des Landkreises mittels Pumpen.

Auch für Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist für den Zeitraum der Gültigkeit die Entnahme untersagt.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse und ist notwendig, um zu verhindern, dass durch die Einlegung von Rechtsmitteln bestehende Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs fortgesetzt werden

können und dadurch die Ordnung des Wasserhaushalts weiter verschlechtert wird. Durch fortgesetzte

Entnahmen von Wasser mittels Pumpeinrichtung aus Oberflächengewässern wäre der zur

Aufrechterhaltung der wasserbiologischen Vorgänge erforderliche Mindestabfluss nicht mehr

sichergestellt. Dies hätte nachteilige Wirkungen auf den Wasserhaushalt, Natur, Landschaft und die

Interessen der Unterlieger zur Folge.

Durch die untere Wasserbehörde kann eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden, wenn die Auswirkungen auf die Ordnung des Wasserhaushalts und den Schutz der Natur nicht erheblich oder nachhaltig sind oder wenn die Regelungen zu einer unbilligen Härte führen würden.

Der Dezernent für Recht, Ordnung und Landwirtschaft des Landkreises, Dirk Gebhard, weist darauf hin, dass die Untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster in den Sommermonaten verstärkt an den Gewässern des Landkreises unterwegs sein wird, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Zu lesen ist die Allgemeinverfügung u.a. auf der Homepage des Landkreises unter www.lkee.de und im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 14 vom 19. Juli 2023.

 

Anlage

 

Allgemeinverfügung

Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich

erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern

 

Bild zur Meldung: Wasserentnahme mit Pumpen aus Gewässern des Landkreises ab sofort untersagt