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21. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
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23. 11. 2024 – 31. 01. 2025
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Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:
Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie entweder schriftlich beantragen oder durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes im Einwohnermeldeamt des Amtes Elsterland, während der allgemeinen Öffnungszeiten veranlassen.
Schönborn, 04.01.2022
Dommaschk
Amtsdirektor
Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
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