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Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
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Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 65 für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Mit dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen 26. Gesetz zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes (BGBl. I Seite 1482) wurde auf Grund der Einschränkungen der
COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten Bedingungen die Zahl
der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen
Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel reduziert.
Landeslisten von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit
deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit
mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen nunmehr von 500
Wahlberechtigten des Landes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner muss zum
Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Landesliste
nachzuweisen.
Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem
Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge
ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie andere
Kreiswahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge von Wahlberechtigten), müssen von
mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich
unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner
muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des
Kreiswahlvorschlages nachzuweisen.
Thomas Höntsch
Kreiswahlleiter für
den Wahlkreis 65
Presseinfo des LK Elbe-Elster Nr.:2021/06/23
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