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Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften reduziert

24. 06. 2021

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 65 für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

 

Mit dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen 26. Gesetz zur Änderung des

Bundeswahlgesetzes (BGBl. I Seite 1482) wurde auf Grund der Einschränkungen der

COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten Bedingungen die Zahl

der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen

Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel reduziert.

 

Landeslisten von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit

deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit

mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen nunmehr von 500

Wahlberechtigten des Landes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner muss zum

Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Landesliste

nachzuweisen.

 

Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem

Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge

ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sowie andere

Kreiswahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge von Wahlberechtigten), müssen von

mindestens 50 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich

unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner

muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des

Kreiswahlvorschlages nachzuweisen.

 

Thomas Höntsch

Kreiswahlleiter für

den Wahlkreis 65

 

Presseinfo des LK Elbe-Elster Nr.:2021/06/23