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22. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
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Ausnahmen u.a. für Schüler der Klassen 9, 10, 11 und 12 an Ober- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie Kinder in Notbetreuung/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner aktuell bei 198,4
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Landkreis Elbe-Elster steigt weiter an. Der Inzidenzwert für die Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage liegt aktuell bei 198,4. Nach den vorläufigen Fallzahlen von gestern und heute ist daher absehbar, dass die 7-Tage-Inzidenz weiter steigt und damit an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegen wird. Für diesen Fall sieht das neue Infektionsschutzgesetz eine für alle Länder einheitliche Bundes-Notbremse vor. Die damit verbundenen Kita- und Schulschließungen gelten dann ab 3. Mai. Um die Eltern und Einrichtungen auf diese Situation rechtzeitig vorzubereiten, hatte die Kreisverwaltung in der Pressemitteilung vom 28. April unter anderem auf die Möglichkeit einer Kinder-Notbetreuung hingewiesen.
Darüber hinaus gelten ab Montag (3. Mai) folgende Einschränkungen für den Unterricht an Schulen sowie für den Besuch von Kindertagesstätten, Kinderpflegestellen und Horten:
Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden sowie Kinder der Schuljahrgangsstufen 1 bis 6, haben im Rahmen der Regelungen der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg einen Anspruch auf eine Notbetreuung, insbesondere, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter in so genannten kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt ist. Die Städte und Ämter im Landkreis prüfen den Anspruch auf Notbetreuung und entscheiden darüber.
Die Antragstellung durch die Personensorgeberechtigten erfolgt bei der jeweiligen kreisangehörigen Kommune, in deren regionalen Grenzen sich der Wohnort der Personensorgeberechtigten befindet.
Das Antragsformular, das auch die Übersicht der kritischen Infrastrukturbereiche enthält, ist auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de > Corona > Notbetreuung in Schule und Hort abrufbar.
Die offizielle Bekanntmachung des Landkreises erfolgt erst mit dem dritten Tag der Überschreitung der Inzidenz von 165, also voraussichtlich morgen am 30. April. Diese Presseinformation dient lediglich der rechtzeitigen Information vor dem nahenden Wochenende.
Presseinfo des LK Elbe-Elster Nr.: 2021/04/16
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