Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 6. SARS-CoV-2-EindV

16. 02. 2021

Die neue Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg .

 

Aktuelle Rechtslage - Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (6.SARS-CoV-2-EindV)
zur Aufnahme des Wechselunterrichts ab dem 22. Februar 2021