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Die bestehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie werden in Brandenburg bis einschließlich 14. Februar verlängert und einige zusätzliche Einschränkungen festgelegt. Darauf hat sich heute das Kabinett in einer Video-Sondersitzung verständigt und die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am Samstag, 23. Januar (0.00 Uhr), in Kraft. Damit wird die Vereinbarung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (MPK) vom Dienstagabend umgesetzt. Mit den Landräten und Oberbürgermeistern wurde bereits am gestrigen Mittwoch darüber beraten. Ebenfalls gestern hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke den Landtag in einer Sondersitzung über die Ergebnisse der MPK informiert.
Woidke: „Die bestehenden Einschränkungen beginnen zu wirken. Die in einigen Staaten aufgetretenen Mutationen sind jedoch deutlich infektiöser als das bisher bekannte Virus. Deshalb müssen wir vorsichtig bleiben und den Lockdown verlängern. Mit einigen Konkretisierungen wollen wir dazu beitragen, dass die Infektionszahlen sinken. So sollen durch die Ausweitung von Homeoffice die Kontakte weiter reduziert werden. Wenn mehr Menschen zu Hause arbeiten, wird auch der ÖPNV weniger belastet. Gerade weil wir noch zu wenig über die Verbreitung der Mutationen wissen, sollten wir uns und andere noch besser durch die Nutzung von speziellen Masken schützen. Ich setze weiterhin insbesondere auf die Vernunft und Einsicht der Brandenburgerinnen und Brandenburger. Sich an die Regeln zu halten, ist die beste Währung im Kampf gegen die Pandemie.“
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Es liegt jetzt in unseren Händen, die Ausbreitung der gefährlichen COVID-Mutationen im Keim zu ersticken. Dafür müssen wir den eingeschlagenen Weg der Kontaktvermeidung konsequent fortsetzen. Daher haben wir die Einschränkungen verlängert und teilweise konkretisiert. Je schneller wir die Infektionszahlen auf ein beherrschbares Maß herunterdrücken, desto eher kann schrittweise Normalität in unseren Alltag zurückkehren. Uns ist sehr bewusst, dass die Verlängerung ein weiterer Kraftakt für die Mitbürgerinnen und Mitbürger bedeutet. Viele sind jetzt schon durch die Belastungen der vergangenen Monate zermürbt. Aber nur, wenn wir alle gemeinsam noch etwas länger durchhalten, können wir das Virus beherrschen und nicht umgekehrt.“
Innenminister Michael Stübgen: „Die Viruspandemie ist und bleibt eine große Belastung für uns alle. Der Lockdown verlangt jedem von uns viel ab und wir werden diese Last noch für eine Weile tragen müssen. Wir sehen aber, dass die Fallzahlen langsam zurückgehen. Das bestätigt unseren Kurs – es zeigt sich, dass die Maßnahmen wirken. Wir können langsam wieder optimistisch in die Zukunft blicken. Trotzdem müssen wir weiter vorsorgen. Es ist jetzt wichtig, dass wir die Infektionszahlen weiter senken und eine neue Ausbruchswelle verhindern. Das gilt insbesondere für die nur schwer einschätzbaren Mutationsformen, die sich gerade verbreiten. Wenn wir alle weiter diszipliniert bleiben, wird uns das gelingen.“
Für heute wurde ein 7-Tage-Inzidenzwert von 224,7 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Er liegt damit zwar unter den 3 Höchstwerten im Januar (299,3 am 11.01; 290,8 am 10.01.; 286,1 am 12.01.), jedoch weit über dem Zielwert von 50. Dauerhafte Werte unter 50 sind notwendig, um Öffnungsperspektiven z. B. für Handel, Gastronomie und Kultur zu entwickeln.
Neben der Verlängerung der bestehenden Einschränkungen über den 31. Januar hinaus bis einschließlich 14. Februar legt die neue Verordnung fest bzw. ergibt sich aus dem MPK-Beschluss:
·Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Beschäftigten – soweit es die Tätigkeit erlaubt und die technischen Voraussetzungen bestehen – Homeoffice zu ermöglichen. Sie sollen auch flexible Arbeitszeiten anbieten, damit sich die Berufsverkehre entzerren können. Das sieht der Entwurf der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums vor.
·Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV muss verringert werden. Das soll durch eine umfassende Homeoffice-Nutzung, die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.
·Im ÖPNV sind künftig sogenannte medizinische Gesichtsmasken zu tragen (z.B. OP-Masken oder FFP2-Masken).
·Dies gilt auch für Kundinnen und Kunden in Geschäften sowie vor den Verkaufsstellen, zum Beispiel auf zugehörigen Parkplätzen. Das Personal muss mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ist von der Tragepflicht aber befreit, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder es geeignete technische Vorrichtungen gibt (z. B. Schutzwand an Kassen).
·Entsprechende Masken sind auch bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen vorgeschrieben.
·Diese Vorgabe gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Dies gilt nicht am festen Arbeitsplatz oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
·Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Deshalb sind dort die verpflichtenden Schnelltests mehrmals wöchentlich für Beschäftigte unbedingt umzusetzen. FFP2-Masken sind für die Beschäftigten beim Kontakt mit Bewohnern zu nutzen. Bund und Länder haben eine Initiative gestartet, um Einrichtungen zu unterstützen, die z. B. aus personellen oder organisatorischen Gründen die Tests nicht durchführen können.
·Die Trage- und Testpflicht gilt auch für ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
·Für Gottesdienste sind einzuhalten: 1,5 Meter Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung, Verzicht auf Gesang und Anmeldung von Veranstaltungen mit erwartet mehr als 10 Personen beim zuständigen Ordnungsamt mindestens 2 Tage zuvor. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die ein Hygienekonzept etabliert haben, welches den vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bekannt gemachten Anforderungen (Hygienerahmenkonzept) entspricht.
Schulen und Kitas waren in der MPK erneut zentraler Gegenstand der Debatte. In Brandenburg erfolgt Distanzunterricht. Ausnahmen mit Präsenzunterricht bestehen für Abschlussklassen und für Förderschulen GE („geistige Entwicklung“).
Eltern von Kita-Kindern werden nachdrücklich gebeten, ihre Kinder soweit es möglich ist, zu Hause zu betreuen. Für diejenigen, wo dies nicht möglich ist, verbleibt es jedoch bei der Betreuungsmöglichkeit in der Kita.
In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit besonders hohen Infektionszahlen müssen die Kitas geschlossen werden, sofern die 7-Tages-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 300 überschreitet. Eine Notbetreuung wird angeboten. Auch in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 300 können Kitas von den Landräten, der Landrätin oder den Oberbürgermeistern geschlossen werden, wenn es aufgrund des regionalen Infektionsgeschehens notwendig ist.
Das Land übernimmt – wie bereits beim Lockdown im Frühjahr – Elternbeiträge, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt. Neu ist jedoch die Möglichkeit der Splittung (z.B. 3 Tage zu Hause, 2 Tage Kita). Dann übernimmt das Land anteilig.
Dafür wird das Land voraussichtlich monatlich bis zu 15 Millionen Euro aus dem Corona-Rettungsschirm aufwenden. Die notwendige Richtlinie des Jugendministeriums hierzu wird derzeit abgestimmt. Sie soll rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten.
Zusätzliche Unterstützung gibt die von Bundestag und Bundesrat kurzfristig beschlossene Änderung zum Kinderkrankentagegeld. Dieses wurde für das Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt.
Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg
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