Veranstaltungen
21. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
22. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
23. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
Allgemeinverfügung des Landkreises zum Schutz der Oberflächengewässer erlassen/ Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 13 vom 12. Juli 2019
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Gewässer im Landkreis Elbe-Elster derzeit nur noch wenig Wasser. Da die Wetterprognose weiterhin keinen nennenswerten Niederschlag erwarten lässt, untersagt der Landkreis Elbe-Elster als Untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung Wasserentnahmen aus allen Oberflächengewässern des Landkreises mittels Pumpen.
Auch Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern sind gehalten, sich an die in der Allgemeinverfügung auferlegten Bestimmungen zu halten. Diese beinhalten Einschränkungen für die Entnahme in Niedrigwassersituationen und sind an die Bedingung geknüpft, einen Mindestwasserabfluss im Gewässer sicherzustellen.
„Aufgrund der extremen Dürre im vergangenen Jahr und bisher ungenügender Niederschläge konnte keine Entspannung der Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern eintreten.
Die im Landkreis Elbe-Elster seit April anhaltende Trockenheit hat in den Nebengewässern der Schwarzen Elster zu einer weitgehenden Stagnation der Abflüsse geführt. Das bedeutet, in weiten Abschnitten der Gewässer ist kein oder kaum Durchfluss vorhanden. Auch in den Standgewässern sind aufgrund fehlender Zuflüsse, hoher Verdunstungsraten und fallender Grundwasserpegel kritische Wasserstände erreicht. In Verbindung mit den hohen Temperaturen führt dies zur Gefahr von erheblichen Beeinträchtigungen des ökologischen Zustandes der Gewässer“, heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung.
„Nach Auffassung der länderübergreifende Ad-hoc-AG ‚Extremsituation‘ wurde festgestellt, dass eine dringende Notwendigkeit besteht, alle Maßnahmen zum Sparen von Wasser und zur Sicherstellung von Mindestabflüssen in der Spree und Schwarzen Elster zu ergreifen, um die Schäden infolge der anhaltenden Trockenheit so gering wie möglich zu halten und nachteilige Gewässereigenschaften zu vermeiden. Zum Schutz der Oberflächengewässer hat der Landkreis Elbe-Elster deshalb eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme erlassen, die im Amtsblatt Nr. 13 vom 12. Juli 2019 bekannt gegeben wurde“, sagte der Dezernent für Recht, Umwelt und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster, Dirk Gebhard. Danach sei sofort bis auf Widerruf eine ungeregelte Wasserentnahme mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern flächendeckend verboten. „Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Elbe-Elster wird in den Sommermonaten verstärkt an den Gewässern des Landkreises unterwegs sein, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überwachen“, kündigte der Dezernent an. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Bekanntmachung der Verfügung des Landkreises Elbe-Elster
siehe Download
21. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
22. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
23. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
Schönborn
Rückersdorf
Heideland