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31. 10. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
01. 11. 2024 – 31. 01. 2025
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02. 11. 2024 – 31. 01. 2025
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Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne Sondergenehmigung nicht gestattet
Aufgrund der anhaltenden hochsommerlichen Temperaturen und der damit verbundenen vorherrschenden Trockenheit, warnt das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster vor sehr hoher Brandgefahr. Angesichts aktueller Vorkommnisse wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern – gerade in oder in der Nähe von Wäldern - ein besonders hohes Brandrisiko darstellt und ohnehin nur vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt ist. Wird ein Feuerwerk außerhalb dieser festgelegten Zeit ohne Sondergenehmigung ausgelöst, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die örtlichen Ordnungsbehörden wurden gebeten, Sondergenehmigungen zum Auslösen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht zu erteilen, da sie seitens des Ordnungsamts der Kreisverwaltung für zurzeit nicht genehmigungsfähig erachtet werden.
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