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24. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
Nächster Schritt bei Online-Dienstleistungen: Fahrzeuge online abmelden und wieder zulassen ab sofort möglich
Brandenburg geht den nächsten Schritt bei der Digitalisierung von Online-Dienstleistungen in der Verwaltung: Fahrzeuge können ab sofort in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs von zu Hause online abgemeldet und wieder zugelassen werden (Cottbus arbeitet noch an der Einführung). Damit werden weitere Behördengänge überflüssig. In den kommenden Jahren sollen nahezu alle Dienstleistungen der Zulassungsstellen online möglich werden.
Mit der Einführung von „iKfz-Brandenburg.de“ wird es den brandenburgischen Straßenverkehrsämtern möglich, Schritt für Schritt die Kraftfahrzeugzulassung im Internet anzubieten. Notwendig sind der neue Personalausweis (nPA) und ein Lesegerät, um sich über den heimischen PC ausweisen zu können. Derzeit ist der Online-Service zunächst für die Abmeldung und Wiederzulassung von Fahrzeugen verfügbar. Für die Neuzulassung und Ummeldung im Internet muss der Bund noch die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Das ist für 2019 angekündigt.
Bei „iKfz-Brandenburg.de“ wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung in einem landesweiten Kooperationsprojekt des Innenministeriums realisiert. Das Land stellt den kreisfreien Städten und Landkreisen die notwendige Digitaltechnik zur gemeinsamen Nutzung bereit. Dazu haben die Kommunen eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
Innenstaatssekretärin Katrin Lange: „Die Digitalisierung in Brandenburg nimmt weiter Fahrt auf. Mit unserem Kooperationsprojekt haben wir die Blaupause zum weiteren Vorgehen geschaffen. Arbeiten Land und Kommunen eng zusammen, können wir immer mehr Verwaltungsleistungen online anbieten und so den Menschen Wege und Behördengänge ersparen. Der Kooperationsgedanke ist daher auch integraler Bestandteil im neuen e-Government-Gesetz, das vom Kabinett verabschiedet wurde“.
Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse: „Das Angebot spart Zeit und Wege. Besonders in den ländlichen Gebieten bedeutet das eine Entlastung. Deshalb freue ich mich, dass die internetbasierte Fahrzeugzulassung bald überall im Land bei allen Straßenverkehrsämtern genutzt werden kann.“
Paul-Peter Humpert, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg: „Für die Landkreise ist besonders wichtig, dass das moderne Onlineangebot den Service der Kreisverwaltungen für Bürger und Wirtschaft weiter verbessert. Das Beispiel ‚iKfz‘ wird daher Schule machen und die Digitalisierung in Brandenburg spürbar befördern. Wesentlicher Faktor ist und bleibt die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Land und Kommunen. In dem Projekt ‚iKfz‘ wird dies erfolgreich vorgelebt.“
Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: „Die Förderung des Kooperationsgedankens zwischen Land und Kommunen mit der Bereitstellung von Basiskomponenten seitens des Landes ist ein unverzichtbares Element auf dem Weg zur Digitalisierung der brandenburgischen Städte, Gemeinden und Ämter. Wir begrüßen die Umsetzung von iKfz-Brandenburg.de als eine wichtige Anwendung für den neuen Personalausweis. Ferner wünschen wir uns eine kontinuierlich ansteigende Nutzung dieses Onlinedienstes durch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen“.
Christian Heinrich-Jaschinski, Landrat des Landkreises Elbe-Elster: „Ich freue mich, dass wir unsere Hausaufgaben ordentlich gemacht haben und einmal mehr ganz vorne mitmischen. Wir können mit mehr Onlineangeboten die Dienstleistung der Verwaltung deutlich verbessern. Das ist der richtige Weg und ich bin sicher, die anderen Landkreise und kreisfreien Städte werden hier bald mit auf dem Weg sein. In einigen Jahren wird das alles so selbstverständlich sein, wie heute das Onlineshoppen. Die Landesregierung geht den richtigen Weg, die Kommunen hier zu unterstützen.“
Der Onlineservice „iKfz-Brandenburg.de“ kann über das Internetportal https://ikfz.brandenburg.de oder auf den Internetseiten der Landkreise (www.lkee.de - Straßenverkehrsamt) und kreisfreien Städte erreicht werden.
24. 11. 2024 – 31. 01. 2025
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