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24. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
Mit den entsprechenden Voraussetzungen können Bürger dies am eigenen Rechner erledigen
Ab sofort können Fahrzeuge jetzt auch online beim Straßenverkehrsamt Elbe-Elster angemeldet werden. Die Möglichkeit erweitert das elektronische Dienstleistungsangebot der Kreisverwaltung. Bereits seit dem 1. Januar 2015 gibt es die Online-Abmeldefunktion. Hierzu bedarf es eines Internetanschlusses, eines neuen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion, eines entsprechenden Lesegerätes für den heimischen Computer, und das Fahrzeug muss nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein.
Liegen diese Voraussetzungen vor, können Bürger über die Seite des Landkreises Elbe-Elster (www.lkee.de) beim Straßenverkehrsamt ihr Fahrzeug abmelden. Dort ist ab sofort auch die Anmeldefunktion für Fahrzeuge freigeschaltet. Neben den bereits genannten Voraussetzungen müssen darüber hinaus folgende Dinge vorliegen, um die Anmeldung erfolgreich vornehmen zu können: ein reserviertes Kennzeichen mit gültiger Hauptuntersuchungsplakette, ein Konto, von dem die Gebühren und die Steuern abgebucht werden können, und eine VB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Auf der Landkreisseite www.lkee.de (Straßenverkehrsamt) sind die für die Wiederzulassung notwendigen Daten in der Antragsmaske einzutragen. Nachdem die Gebühren und der Zulassungsantrag bestätigt und an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt wurden, prüft und bearbeitet diese den Antrag. Nach positivem Ergebnis erhält der Antragsteller die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger mit einer entsprechenden Anleitung per Post zugesandt. Die Plaketten sind dann auf dem Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen. Ab dem Zeitpunkt, der in dem Begleitschreiben genannt wird, kann das Fahrzeug dann im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
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