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Sonderprogramm Breitbandförderung für Gewerbegebiete

Amt Elsterland, den 26. 01. 2017

 

Aufruf zur - schnellstmöglichen - Antragseinreichung

 

das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Sonderprogramm Gewerbegebiete zur Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen gemäß der Förderrichtlinie des BMVI veröffentlicht, siehe http://www.atenekom.eu/projekt-traeger-breitband/aufrufe/sonderprogramm-gewerbegebiete/ sowie Anlage. Es stehen insgesamt 350 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung. Der Aufruf ist nicht befristet. Ausschlaggebend für die Bearbeitung eines Antrages ist mit Blick auf die Erschöpfung der Fördermittel der Zeitpunkt der Antragseinreichung (Windhundverfahren).

Ziel dieses Aufrufes ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandaus-baus in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz (Breitbandübertragungsraten bislang unter 35 Mbit/s) versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein ANGA-Netz errichtet wird.

Es werden Ausbaugebiete gefördert, die eine komplette Versorgung von Gewerbe- und Industrie-gebieten sowie Häfen mit mindestens einem Gigabit/s symmetrisch erreichen. Als besondere Zu-wendungsvoraussetzungen müssen die öffentlichen Flächen des Gewerbegebietes mit für private Endkunden kostenlosem WLAN versorgt werden. Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde Aus-nahmen hiervon gewähren. Pro Vorhaben kann maximal eine Million Euro vergeben werden. Teil-nahmeberechtigt sind die Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und andere Körper-schaften, z. B. Ämter.

Eine Bewertung der Anträge nach Kriterien der Anlage zur Richtlinie (Scoring-Modell) findet nicht statt.

Während sich die Richtlinie zur Breitbandförderung des Bundes aus Sicht des Wirtschaftsministe-riums Brandenburg vornehmlich an die Landkreise und kreisfreien Städte richtet, können das Son-derprogramm Gewerbegebiete auch alle Städte, Gemeinden und Ämter nutzen.

Vor diesem Hintergrund ermuntern wir alle brandenburgische Städte, Gemeinden und Ämter zur Antragstellung, um mit einer Breitbandversorgung bislang unterversorgte Gewerbegebiete schnellstmöglich zu ertüchtigen.

Der zuständige Referatsleiter des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Branden-burg, Herr Fritz, weist darauf hin, dass alle brandenburgischen Kommunen bei der Antragstellung kostenfrei von der TKI Chemnitz unterstützt werden. Die TKI Chemnitz stellt für Sie alle relevan-ten Antragsunterlagen zusammen. Die Kosten werden über den bestehenden Rahmenvertrag vom Land Brandenburg getragen.

Die Kontaktdaten der TKI Chemnitz lauten:

Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH

Curiestraße 19

09117 Chemnitz

Telefon: +49 371 52333 0

Telefax: +49 371 52333 33

E-Mail: tki@tki-chemnitz.de

Internet: www.tki-chemnitz.de.