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Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtung gehalten werden/ Vorsorgemaßnahme zum Schutz der Geflügelbestände
Um einem Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) im Landkreis Elbe-Elster entgegen zu wirken, hat das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel erlassen, die ab sofort umzusetzen ist.
In den im Anhang aufgeführten Gebieten mit hoher Geflügeldichte ist ab sofort sämtliches dort gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten. Dies ist eine Vorsorgemaßnahme zum Schutz der Geflügelbestände, da dort Geflügel in höheren Stückzahlen gehalten wird und die Auswirkungen eines Ausbruchs von Geflügelpest dramatisch wären.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung kann bei geänderter Risikolage angepasst werden. Die Kreisverwaltung bittet um Unterstützung bei der Information der Bürgerinnen und Bürger. Die Allgemeinverfügung ist auch unter www.lkee.de eingestellt.
Anlage:
Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza
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