Veranstaltungen
24. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
Im Rahmen der Verpflichtung, entsprechend des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG), führen die Gemeinden den Winterdienst für die öffentlichen Gemeindestraßen durch. Diese Aufgabe haben die Gemeinden dem Amt übertragen. Wie auch in den vergangenen Jahren verweisen wir darauf, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind, auf allen öffentlichen Gemeindestraßen gleich intensiv den Winterdienst durchzuführen. Schwerpunkt wird die Räumung bzw. das Streuen der Ortsdurchfahrtstraßen sein. Auf allen anderen Straßen wird ein eingeschränkter Straßenwinterdienst stattfinden. In Anbetracht der Leistungsfähigkeit der Gemeinden und der gestiegenen Kosten bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte richten Sie Ihr allgemeines Verhalten und Ihr Fahrverhalten in den Wintermonaten nach den örtlichen Gegebenheiten.
Insgesamt werden auf 37 km (zuzüglich Leerkilometer) Gemeindestraßen Winterdienst durchgeführt. Die Räumgeschwindigkeit liegt zwischen 20 und 30 km/h innerorts.
Auch in diesem Jahr wird in der Gemeinde Schönborn, mit den OT Schönborn, Lindena, Gruhno und Schadewitz, der Winterdienst durch die Gemeinde Schönborn realisiert. Dies hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönborn beschlossen. Sollte es in diesem Zusammenhang Hinweise oder berechtigte Mängel geben, wenden Sie sich bitte in dieser Angelegenheit an Ihren ehrenamtlichen Bürgermeister oder an Ihre Gemeindevertreter.
Der Tourenplan wurde in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt:
Um einmal das gesamte Amtsgebiet zu beräumen, benötigt der Winterdienst 8 bis 9 Std. In der Regel werden die Straßen des Amtgebietes im 2 Schichtbetrieb beräumt. In außergewöhnlichen Fällen, wie Verwehungen, wird der Winterdienst durch den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Dadurch verlängert sich die Räumzeit.
Es ist aus Kostengründen nicht möglich, in allen Gemeinden zur gleichen Zeit zu beräumen bzw. die Straßen zu streuen.
Ab einer Schneehöhe von 10 cm beginnt der Winterdienst mit der Beräumung der Straßen.
Als Streumittel wird Salz bzw. Splitt gestreut. Die Entscheidung hierüber trifft der Fachbereich Ordnungs – und Bauverwaltung.
In der Gemeinde Schönborn mit OT wird ein Sand/Salzgemisch als Streumittel verwendet.
Zu den Aufgaben der Gemeinde gehören, nach Dringlichkeit, folgende Arbeiten:
In diesen Fällen werden die Gemeindearbeiter, in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich des Amtes, durch die ehrenamtlichen Bürgermeister eingesetzt.
Sollte es in diesem Zusammenhang Hinweise oder berechtigte Mängel geben (außer Gemeinde Schönborn mit OT), wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung- und Bauverwaltung, den Sie unter folgenden Nummern 035326 / 98130 oder 98121 während der Dienstzeiten erreichen.
Ihr Ordnungsamt
24. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
Schönborn
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Heideland