Ausnahmeregelung für Sonntagsfahrverbot erlassen
Fahrerinnen und Fahrer von Sport – und Freizeitgespannen können alle Straßen im Land Brandenburg auch an Wochenenden nutzen/Ebenso Abschleppfahrzeuge
Fahrerinnen und Fahrer von Sport – und Freizeitgespannen können ab sofort alle Straßen im Land Brandenburg auch an Wochenenden nutzen. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Landkreises hin. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung habe dazu einen entsprechenden Erlass veröffentlicht. Danach sind nun Fahrten zu Sport- und Freizeitzwecken mit einem Lastkraftwagen bis zu 3,5 t und einem Anhänger an Wochenenden möglich. Bislang war dafür eine Ausnahmegenehmigung notwendig, die bei den Straßenverkehrsämtern beantragt werden musste. Gleiches gilt für Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp-, und Reparaturfahrzeugen.
Mit dem Erlass wurden Anregungen von Bürgern aufgegriffen, die eine unkomplizierte Praxis ohne umständliches Antragsverfahren eingefordert hatten. Der Erlass gilt auch für die Ferienzeit und nur im Land Brandenburg.
Anlage:
Allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und vom Verkehrsverbot auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen während der Ferienzeit für bestimmte Fahrten im Land Brandenburg, Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4 – Straßenverkehr, Nr. 08/2015, vom 21. April 2015.
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