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Einsicht in die neue Klarstellungs- und Abrundungssatzung Schönborn (Offenlegung)

Amt Elsterland, den 30. 04. 2015

Seit dem 23.04.2015 bis einschließlich 28.05.2015 liegt im Amt Elsterland zu den Geschäftszeiten der Entwurf zur Änderung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Schönborn OT Schönborn für jeden interessierten Einwohner zur Einsicht aus.

 

Jeder Grundstücksbesitzer der in Schönborn ein Flurstück besitzt kann sich in dieser Zeit über die (teilweise geänderte) Innen- und Außenbereichsgrenze informieren und eine schriftliche Eingabe bei Änderungswunsch abgeben.

Nach dem 28.05.2015 ist kein Änderungswunsch und keine Eingabe mehr möglich.