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Öffentliche Ausschreibung zur Neubesetzung des Ehrenamtes der Schiedspersonen für die Schiedsstelle des Amtes Elsterland

05. 10. 2024
Vorschaubild zur Meldung: Öffentliche Ausschreibung zur  Neubesetzung des Ehrenamtes der Schiedspersonen für die Schiedsstelle des Amtes Elsterland

Für den Schiedsstellenbereich des Amtes Elsterland ist aufgrund des Ausscheidens der Schiedsperson das Ehrenamt der Schiedspersonen neu zu besetzen. 

Das Amt Elsterland verfügt über eine Schiedsstelle, die durch eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson besetzt werden. 

Die Amtszeit der Schiedspersonen beträgt fünf Jahre. Sie beginnt am  01. Januar 2025

Die Schiedspersonen werden durch den Amtsausschuss des Amtes Elsterland gewählt. 

Bewerben können sich alle Bürgerinnen und Bürger des Amtes Elsterland, die 

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben 

  • im Bereich der Schiedsstelle wohnen und

  • das Wahlrecht besitzen

Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. 

Die Schiedspersonen sind in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld, bei Beleidigung, bei Sachbeschädigung, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Verletzung des Briefgeheimnisses. In diesen Fällen sieht das Gesetz sogar vor, dass zunächst durch die Schiedsstelle ein Schlichtungsversuch stattfindet, bevor ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird.

Die Bewerber sollten Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich, unparteiisch und besonnen zu begegnen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Ehrenamt geeignet sein und über die, für die Amtsgeschäfte erforderliche, Zeit verfügen. 

Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat, hier durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Liebenwerda. 

Bürgerinnen und Bürger des Amtes Elsterland, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson haben, richten ihre verbindliche Bewerbung, bitte ausschließlich schriftlich, unter Beifügung des Lebenslaufes, 

bis zum  30.11.2024  an:

Amt Elsterland

Der Amtsdirektor

Kindergartenstraße 2a

03253 Schönborn

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Ausschreibung zur Neubesetzung des Ehrenamtes der Schiedspersonen für die Schiedsstelle des Amtes Elsterland