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24. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
Semistationäre Geschwindigkeitsmessung kombiniert die Vorteile der mobilen und stationären Messgeräte
Seit der zweiten Maiwoche hat die Kreisverwaltung zusätzliche Messtechnik in Form eines Fahrzeug-Anhängers mit integrierter Messtechnik als Ergänzung zur Geschwindigkeitsüberwachung angemietet. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass der Einsatz der vorhandenen Messtechnik beim Landkreis zur Überwachung der Geschwindigkeiten begrenzt ist. Die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Landkreis Elbe-Elster erfolgt entsprechend der gesetzlichen Regelungen neben der Polizei durch das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung. Der Einsatz der gemieteten Messtechnik soll an Örtlichkeiten erfolgen, an welchen mit der zur Verfügung stehenden Messtechnik keine Überwachung möglich ist. Die Messanlage, welche beidseitig die Einhaltung der Geschwindigkeiten überwacht, soll vorrangig auf Stecken mit Geschwindigkeitsreduzierungen erfolgen. Der Einsatz dieses Geschwindigkeitsmessgerätes im angemieteten Fahrzeug-Anhänger kann ohne die Anwesenheit eines Mitarbeiters der Behörde erfolgen.
Trotz der zum 09.11.2021 verschärften Bußgeldkatalog-Verordnung ist keine Änderung des Fahrverhaltens der Fahrzeugführer im Landkreis Elbe-Elster zu verzeichnen. Die statistische Auswertung der Bußgeldstelle ergab, dass im Jahr 2022 circa 10.000 Verfahren mehr gegenüber 2021 aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen eingeleitet werden mussten.
Bild zur Meldung: Foto: Dirk Peiper Fotografie
24. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
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