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Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

12. 04. 2021

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier...

 

 

 

 

Weitere Informationen: