Veranstaltungen
23. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
24. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
Ab 9. Dezember gelten im Landkreis verschärfte Regeln zum Infektionsschutz/ Landrat: Jetzt müssen alle aufwachen. Die Situation in den Krankenhäusern ist extrem angespannt / 101 Neuinfektionen zum Vortag/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei 261,2
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Landkreis Elbe-Elster ist in den vergangenen Tagen noch einmal deutlich angestiegen. Am 5. Dezember hat der Landkreis den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage erstmals überschritten. Der Wert liegt aktuell bei 261,2.
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Landes Brandenburg sieht für diesen Fall neben der öffentlichen Bekanntgabe auch verschärfende Maßnahmen vor, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügung anzuordnen sind. Der Landkreis Elbe-Elster hat deshalb neue Regelungen erlassen, die vom 9. Dezember an gelten.
Neben allen Schulen jeden Bildungsganges sind davon auch die Kreisvolkshochschule und Musikschulen betroffen. An allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs in öffentlicher und freier Trägerschaft, mit Ausnahme der Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, findet ab einschließlich der siebten Klassenstufen ab 14. Dezember 2020 ausschließlich Distanzunterricht statt. Kreisvolkshochschule und Musikschulen, einschließlich des zweiten Bildungsweges, müssen ihren Unterricht ab 14. Dezember 2020 in Präsenzform ausnahmslos ausfallen lassen. Die Unterrichtserteilung mittels Distanzunterricht ist, soweit möglich, erlaubt. Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und bei überbetrieblichen Unterweisungen von Auszubildenden sowie bei vergleichbaren Angeboten.
Außerdem gibt es Einschränkungen des Besuchsrechtes in Pflegeheimen und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. In Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und sonstigen stationären Einrichtungen ist vorbehaltlich weiterergehender Beschränkungen im Einzelfall aufgrund des jeweiligen Infektionsgeschehens oder des einrichtungsspezifischen Hygienekonzeptes nur der Besuch von höchstens zwei Mitgliedern eines Hausstandes zuzüglich bis zu einem Kind unter 14 Jahren des selben Hausstandes je Woche zulässig. Die Abgabe und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken ist ganztägig außerhalb von Läden und Geschäften im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen untersagt. Der Betrieb von Märkten und Wochenmärkten ist nur in dem zeitlichen Umfang und dem Sortiment zulässig, in dem die jeweiligen Märkte und Wochenmärkte regelmäßig stattfinden. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen auf Märkten und Wochenmärkten ist zugelassen. Weihnachtsmärkte und sonstige Sondermärkte sind untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster vom 8. Dezember veröffentlicht und gilt bis 21. Dezember 2020.
Für Landrat Christian Heinrich-Jaschinski sind die zusätzlichen strengeren Maßnahmen eine logische Konsequenz aus der jüngsten Entwicklung. „Die Situation hat sich verschlechtert. Wir haben sehr hohe Inzidenzen, und wir schrammen an der Belastungsgrenze des Gesundheitssystems bei uns, so dass ein Handeln jetzt notwendig war.“ Während viele Menschen alles getan hätten, um sich an die Corona-Regeln zu halten, „gibt es einen anderen Teil, der das alles noch nicht ernst nimmt“, kritisiert der Landrat. „Denen müssen wir jetzt mit aller Deutlichkeit zeigen, dass es ernst ist.“ Ansonsten bekämen unbeteiligte oder unschuldige Menschen etwa Probleme bei der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern, „und das dürfen wir nicht zulassen“.
Zu viele Kontakte und Unachtsamkeit – darin sieht Christian Heinrich-Jaschinski zwei Hauptursachen für die Entwicklung im Landkreis. „Die Corona-Pandemie wird uns weiter fordern, erst in einem guten halben Jahr werde wieder langsam Normalität einkehren“, ist der Landrat überzeugt.
„Jetzt müssen alle aufwachen“, appellierte der Landrat. „Die Situation in den Krankenhäusern ist extrem angespannt, und das jetzt schon ohne die saisonale Grippe." Auf dem derzeitigen hohen Infektionsniveau könne man so nicht durch den Winter kommen, wenn die medizinische Versorgung weiterhin garantiert werden soll. Im Hinblick auf die Zahl der Todesfälle warnte er: „Wenn es zu viele Infizierte gibt, dann werden wir auch eine ganze Reihe von Menschen verlieren - und zwar nicht nur Ältere, sondern auch Jüngere.“ Wir haben dieses Virus unterschätzt - alle miteinander. Daher sei „höchste Eile“ geboten, aber auch Sensibilität und Verantwortung im privaten Umfeld und im betrieblichen Umfeld, appellierte der Landrat an die Bevölkerung.
Aber dafür müsse die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche je 100.000 Einwohner wieder deutlich unter 100, am besten unter 50 sinken. „Das ist möglich, daran sollten wir alle gemeinsam arbeiten.“
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 8. Dezember 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:
positiv Getestete: 1.216 (+ 101 zum Vortag; fehlender Datenabgleich an Vortagen berücksichtigt)
davon aktive Fälle: 419 (- 343 zum Vortag)
genesene Personen: 786 (+ 25 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 261,2
stationär behandelte Personen: 28 (Stand 08.12.20)
davon intensivmedizinisch: 7 (Stand 08.12.20)
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: 1700 (+ 470 zur Vorwoche/Stand 04.12.20)
verstorben: elf Personen (gleichbleibend zum Vortag)
Die Angaben entsprechen, wenn nicht anders angegeben, dem aktuellen Stand am 8. Dezember, 8.30 Uhr.
Aktuelle Daten und weitere Informationen mit weiterführenden Links rund ums neuartige Coronavirus im Landkreis Elbe-Elster sind unter www.lkee.de jederzeit abrufbar.
Foto Laurence Chaperon: Landrat Christian Heinrich-Jaschinski
Anhang: Allgemeinverfügung des Landkreises Elbe-Elster über zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens im Landkreis Elbe-Elster
Bild zur Meldung: Landkreis reagiert auf hohe Zahl bei Corona-Neuinfektionen
23. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
24. 11. 2024 – 31. 01. 2025
Regionalstelle Herzberg, Anhalter Straße 7
Schönborn
Rückersdorf
Heideland