Veterinäramt hebt Restriktionszone auf

21. 02. 2017

Angeordnete Stallpflicht bleibt weiterhin für den gesamten Landkreis bestehen

 

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft hat die mit der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 19. Januar 2017 getroffenen Festlegungen für das Beobachtungsgebiet um den Fundort des tot aufgefundenen Wildvogels mit Datum 20. Februar 2017 aufgehoben. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach amtlicher Feststellung von Geflügelpest bei einem Wildvogel im Stadtgebiet Elsterwerda sei kein weiterer Nachweis des Geflügelpest-Virus H5N8 im betroffenen Gebiet festgestellt worden, heißt es dazu aus dem Amt als Begründung für die Maßnahme.

 

Der Sperrbezirk ging bereits am 8. Februar 2017, automatisch nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 21 Tagen, ohne weiteren positiven Befund im Beobachtungsgebiet auf. Für alle Geflügelhalter, auch Kleinsthalter, gelten weiterhin verschärfte Hygienemaßnahmen, um zu verhindern, dass die Geflügelpest in die Tierbestände eingetragen wird. Ebenso gilt für den Landkreis Elbe-Elster weiter die in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016 verfügte Stallpflicht für Geflügel und die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Der Gesundheitszustand sämtlichen Geflügels muss genau überwacht werden und jeder Verdacht auf Geflügelpest umgehend dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft mitgeteilt werden. Verendetes Hausgeflügel und verendete Wildvögel müssen umgehend dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemeldet werden (Tel.: 03535 / 46-2681).

 

Weitere Informationen: