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Neuer Amtswehrführer Christian Passin
Amt Elsterland, den 09. 03. 2015Christian Passin (2.v. links) wurde für die nächsten 6 Jahre zum Amtswehrführer und Gerhard Schmidt (3.v. links) zu seinem Stellevertreter, durch den Träger des Brandschutzes Amtsdirektor Andreas Dommaschk und dem Amtsausschussvorsitzenden Daniel Mende (1.v. links) bestellt.
Amtsdirektor Dommaschk führte in seiner Ansprache zur Bestellung des neuen Amtswehrführers in der Amtsausschusssitzung am 03.03.2015 im Seminarhaus Tulowietzki aus, das in einer Vorstellungsrunde mit dem neuen Kreisbrandmeister Kameraden Ludewig, dem Ordnungsamtsleiter des Landkreises Elbe Elster, Herrn Sehring und im Beisein des Amtswehrführers Gängler sowie Verwaltungsvertretern und des Kameraden Passin und Schmidt durch die Aufsichtbehörde des Landkreises festgestellt wurde, das die Wehren des Amtes Elsterland, nicht zuletzt durch die materielle Sicherstellung durch den Amtsausschuss und die Gemeindevertretungen, zu den führenden Einheiten des Landkreises gehört.
Amtsdirektor Dommaschk führte in seiner Ansprache, insbesondere an die anwesenden Führungskräfte der Feuerwehren gerichtet aus, dass ihm, den Amtsausschussmitgliedern sowie den Gemeindevertretern in den 5 Jahren seiner bisherigen Amtszeit es wichtig war, das Amt voran zu bringen und in der Außendarstellung zu stärken. Sich selbst nicht so wichtig zu nehmen, sondern die Gemeinschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Dienstleistung für sie stehen im Vordergrund. Persönliche Befindlichkeiten sind in den Hintergrund zu stellen und dem Gesamtziel, einer intakten Verwaltung und Feuerwehr unterzuordnen.
Die Tür des Amtsdirektors und der Verwaltung steht für jeden Bürger und insbesondere auch für die Führungskräfte der Feuerwehren offen.
Im Paragraphen 28 des Brandschutzgesetzes ist geregelt:
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Der Träger des Brandschutzes bestellt
……2. Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellevertretung nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister.
Nr. 28.4 der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift sagt weiterhin aus:
„die persönliche Eignung für das Amt des Leiters…..eines Wehrführers……sowie ihrer Stellvertreter umfasst alle Eigenschaften, die zur Wahrnehmung der hierfür erforderlichen spezifischen Führungsverantwortung erforderlich sind, insbesondere physische und psychische Belastbarkeit, Sozialkompetenz und Weitsichtigkeit.“
Genau nach diesen, als demokratisch zu bezeichnenden Vorschriften, fand am 18.11.2014 die Anhörung der Führungskräfte, auch unter Anwesenheit einiger Kameraden unterstellter Feuerwehren, statt.
Im Ergebnis dieser Anhörung, die unter der Leitung des damaligen Kreisbrandmeisters, Kameraden Bodo Schmidt stand, teilte dieser mit Schreiben vom 10.12.2014 dem Amtsdirektor seinen Vorschlag zur Bestellung der neuen Amtswehrführung mit.
Diesem Vorschlag und somit im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister sowie im § 28 des Brandschutzgesetzes vorgesehen, folgte der Amtsdirektor in Abstimmung mit der Verwaltung und dem Amtsausschuss dessen Vorschlag und bestellte Kameraden Passin und Kameraden Schmidt zum 01.04.2015 in ihrer Funktion zum Amtswehrführer bzw. Stellvertreter.
Der Amtsdirektor wünschte den beiden Kameraden viel Erfolg.
Gut Wehr !
Bild zur Meldung: Bestellung Amtswehrführer
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