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Information der Friedhofsverwaltung
Amt Elsterland, den 05. 04. 2013zur Jährlichen Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen
Gemäß § 22 der Friedhofssatzung der Gemeinde Rückersdorf und § 21 der Friedhofssatzungen der Gemeinden Schönborn, Schilda und Heideland muss jedes Grabmal dauerhaft standsicher sein.
Die Nutzungsberechtigten sind nach den jeweiligen Friedhofssatzungen für jeden Schaden haftbar, der durch ihr Verschulden infolge eines Umfallens der Grabmale oder durch Abstürzen von Teilen verursacht wird.
Die Friedhofsverwaltung wird in Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Person in der 21. und 22. KW 2013 die Standsicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen überprüfen.
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