Wehrerfassung

Kurzinformationen

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes ( WPflG ) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben vom vollendeten 18.Lebensjahr an wehrpflichtig ( Wehrpflichtvoraussetzungen ). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18.Lebensjahres durchgeführt werden.

Beschreibung

Die Erfassung dient dazu, diesen Personenkreis festzustellen. Die Meldebehörden unterrichten die in Frage kommenden Personen schriftlich von der Erfassung, wodurch Gelegenheit gegeben wird, die persönlichen Daten und die Wehrpflichtvoraussetzungen zu prüfen. Etwaige Berichtigungswünsche sind innerhalb von 10 Tagen der Meldebehörde mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Erfassungsergebnis dem Kreiswehrersatzamt Traunstein mitgeteilt. Sind alle Daten auf dem Erfassungsbogen richtig, braucht vom Wehrpflichtigen zunächst nichts unternommen werden.

Nach einigen Wochen wird sich das Kreiswehrersatzamt Traunstein schriftlich mit dem Wehrpflichtigen in Verbindung setzen, um das Verfahren zur Feststellung der Wehrtauglichkeit einzuleiten. Sollten bei dem Wehrpflichtigen Gründe für dauernde Wehrdienstausnahmen ( körperliche Behinderung o.ä. ) oder vorübergehende Wehrdienstausnahmen ( Schulbesuch / Ausbildung ) vorliegen, kann der Wehrpflichtige einen entsprechenden Antrag auf Befreiung bzw. Zurückstellung vom Wehrdienst gegenüber dem Kreiswehrersatzamt stellen.

Kreiswehrersatzamt Traunstein
83278 Traunstein Vonfichtstr. 5
Telefon: 0861 / 7089-0
Telefax: 0861 / 7089-519

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Frau Olm
Telefon (035326) 98135