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Meldebescheinigung

Kurzinformationen

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.

Rechtsgrundlagen

  • § 24 Bundesmeldegesetz

  • 2.2 der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales

Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass

  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes

  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses

  • Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung

  • frankierter Rückumschlag

Kosten
  • Die Gebühr beträgt 5,00 €

  • gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)

  • Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 14,00 €

 

Ansprechpartner

Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Frau Sandmann
Telefon (035326) 98116