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Meldebescheinigung
Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.
§ 24 Bundesmeldegesetz
2.2 der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales
bei persönlicher Beantragung:
gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
frankierter Rückumschlag
Die Gebühr beträgt 5,00 €
gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)
Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 14,00 €
(035326) 98116