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Personalausweis, vorläufiger

Kurzinformationen

Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.

Beschreibung

Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt.

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und

  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen

  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

  • die Geburtsurkunde

  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

Fristen

Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises: 3 Monate

Kosten
  • Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

  • Weitere Gebührenregelungen

    • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei

    • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro

    • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

    • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6 Euro

    • Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei

    • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei

    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro

    • Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Weiterführendes

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

für Inhaber von Personalausweisen (siehe Merkblätter)

Ansprechpartner

Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Frau Sandmann
Telefon (035326) 98116
Formulare
Mitteilung über Verlust/Wiederauffindung eines Ausweispapiers
Merkblätter
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung